„Punkte in Flensburg“ – Das Verkehrszentralregister

Für bestimmte Verkehrsverstöße werden Punkte in "Flensburg", also im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstosses; für Verkehrsordnungswidrigkeiten werden zwischen 1 und 4 Punkten, für Verkehrsstraftaten zwischen 5 und 7 Punkten vergeben. Geldbußen bis zu einer Höhe von 35,00 Euro werden nicht mit Punkten geahndet.

So wird zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit sieben Punkten und die Missachtung eines Halteverbots mit einem Punkt geahndet. Das Punktesystem ist unterhttp://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/Punkte_Katalog/Punktekatalog.htmabrufbar.

Ab einem Punktestand von 8 Punkten ergreift die zuständige Behörde verschiedene Maßnahmen; die Fahrerlaubnis wird ab 18 Punkten entzogen.

Jedermann kann seinen Punktestand schriftlich beim Kraftfahrtbundesamterfragen. Die Auskunft ist kostenfrei.

Durch die Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologische Beratungen kann man seinen Punktestand verringern. Die Aufbauseminare werden von Fahrlehrern durchgeführt. Informationen zur verkehrspsychologischen Beratung gibt es bei der "Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen", Dobbenweg 2, 28203 Bremen, Telefon 7948464. Die Kosten hat der Verkehrsteilnehmer jeweils selbst zu tragen.

Nach einer gewissen Zeit werden die Punkte getilgt. Die Frist beträgt je nach Schwere des Verstoßes zwei bis fünf Jahre.