Verurteilung wegen sexueller Nötigung aufgehoben

Am 08.07.2011 wurde ein Familienvater u.a. wegen sexueller Nötigung an seiner Ehefrau zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der BGH hob diesen Schuldspruch aus Gründen der nicht vorhandenen schutzlosen Lage i.S.d. § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB auf. Dem Opfer wäre es durchaus möglich gewesen die gemeinsame Wohnung zu verlassen oder anderswo Hilfe zu holen. (BGH 4 StR 561/11)

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