„Heruntergekommener Eindruck“ des Angeklagten unergiebige Beweiswürdigungserwägung

Eine Verurteilung kann nicht darauf gestützt werden, dass der Angeklagte nach Ansicht des Tatgerichts einen "heruntergekommenen Eindruck" vor Gericht gemacht habe (Vgl. OLG Celle 1 Ss 166/11).

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