„Heruntergekommener Eindruck“ des Angeklagten unergiebige Beweiswürdigungserwägung
Eine Verurteilung kann nicht darauf gestützt werden, dass der Angeklagte nach Ansicht des Tatgerichts einen "heruntergekommenen Eindruck" vor Gericht gemacht habe (Vgl. OLG Celle 1 Ss 166/11).