BGH hebt Urteil aufgrund falscher Schadensberechnung auf

Die Angeklagten wurden vom Landgericht Berlin am 08.07.2010 wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu Freiheitsstrafen, teilweise ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Die Angeklagten gaben bei Immobilienverkäufen wesentlich höhere Kaufpreise an als tatsächlich mit den Käufern vereinbart. Die LBS als kreditgewährende Bank erlitt laut Landgericht einen Schaden von 170.000 €. Die Schadensberechnung hielt der Prüfung durch den BGH nicht stand und führte zur Aufhebung des Urteils (Vgl. BGH 5 StR 442/1)

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