Beschwerde gegen Ablehnung Verlegungsantrag

Im vorliegenden Fall hatte der Verteidiger beantragt, den anberaumten Hauptverhandlungstermin zu verlegen, da er sich wegen der für diesen Tag erwarteten Geburt seines Kindes auf Abruf in seinen Kanzleiräumen aufhalten müsse. Der ablehnende Beschluss des Gerichts enthielt nicht die notwendige Abwägung zwischen den Verteidigerinteressen und dem Interesse der Rechtsordnung an der Durchführung geplanter Termine. In Fällen einer derartigen rechtswidrigen weil ermessensfehlerhaften Ablehung soll die Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss statthaft sein (Vgl. OLG Celle 1 Ws 434/11).

« zurück