Bandidos als Zivilpolizisten unterwegs

Zwei Angeklagte der Rockergruppierung Bandidos wurden vom Landgericht Berlin u.a. wegen Erpressung verurteilt.

Die Angeklagten und zwei weitere rechtskräftig verurteilte Mitglieder gaben sich als Zivilpolizisten aus und erpressten so Drogengelder eines Dealers. Als dieser bemerkte, dass es sich nicht um Polizisten handelte, verlangte er sein Geld zurück. Daraufhin stach einer der Angeklagten auf den Freund des Drogendealers ein. Das Landgericht stellte aufgrund der Einnahme anaboler Steroide eine verminderte Schuldfähigkeit fest. Diesbemängelte der BGH und hob die Urteile auf (Vgl.  5 StR 528/12).

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