Amoklauf von Winnenden – BGH hebt Urteil weitgehend auf

Der Vater des Amokschützen wurde am 10.02.2011 vom Landgericht Stuttgart u.a. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Das Landgericht hatte einer Zeugin ein Aussageverweigerungsrecht zugesprochen, was ihr nach Ansicht des BGH nicht zustand. Der BGH sah hierin einen Verfahrensfehler und verwies die Sache zurück an eine andere Jugendkammer des Landgerichts (Vgl.  BGH 1 StR 359/1).

« zurück